Aufgaben des OV-Stabes

Der OV-Stab ist die, in Aufgabenbereiche gegliederte, zentrale Unterstützungseinrichtung des Ortsverbandes. Er dient dem Ortsbeauftragten (OB) zur Durchsetzung bzw. Umsetzung seiner Aufgabenstellungen. Der OV-Stab wirkt ständig im Dienst- und Ausbildungsprozeß in seiner Gesamtheit oder in Teilen mit.
Er wird vom stellvertretenden OB geführt. Weitere Mitglieder sind der Ausbildungsbeauftragte, der / die Schirrmeister, der / die Jugendbetreuer, der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung, der / die Verwaltungshelfer und der Koch. Sie handeln "im Auftrag" des OB in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich.
Im Einsatz bildet der OV-Stab eine Leitungs-/ und Koordinierungsstelle (LuK).

 

Die Aufgaben des OV-Stabes im einzelnen:

  • Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen. Der Ortsbeauftragte ist Vorgesetzter vom StvOB und den Einheitsführern.
  • Der stellvertretende Ortsbeauftragte (svt. OB) ist Führer des OV-Stabes und Abwesenheitsvertreter des Ortsbeauftragten. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im Ortsverband. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte ist Vorgesetzter von AB, JB, BÖH, VwHe, SM, K.
  • Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert verantwortlich die Ausbildung im Ortsverband. Er unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen.
  • Der Fachberater (FaBe) vertritt das THW auf verschiedenen Ebenen der Führungsstruktur von Bedarfsträgern. Er handelt im Auftrag des zuständigen Ortsbeauftragten (OB), nimmt initiativ mit der entsprechenden Stelle Kontakt auf und bietet die Hilfe des THW an. Im Einsatz vertritt der FaBe das THW u.a. als Mitglied von z. B. Technischen Einsatzleitungen von Bedarfsträgern. Der FaBe ist dem Leiter der entsprechenden Führungseinrichtung / Führungsstelle im Einsatz unterstellt, berät diesen über die Einsatzmöglichkeiten des THW und leistet übertragene Arbeiten. In vorbereitenden fest definierten Führungsstäben / -gremien sollte er ständiges Mitglied sein, auch bei der Ausbildung und Übungen mitwirken und im Einsatz automatisch hinzugezogen werden. Bei ad hoc zusammengestellten Führungsstäben/-gremien kann der FaBe vom Leiter angefordert und eingesetzt werden.
  • Die Schirrmeister (SM) sind für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverbandes verantwortlich. Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten. Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten sowie ggf. deren Stillegung.
  • Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung (BÖH) ist für interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des Ortsverbandes zuständig.
  • Der Verwaltungshelfer (VwHe) ist für die Verwaltungsarbeiten im Ortsverband verantwortlich. Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten.
  • Der Koch ist für die Verpflegung im Ortsverband verantwortlich. Er stellt die Versorgung des Ortsverbandes mit Lebensmitteln bei Ausbildungsveranstaltungen und Einsätzen sicher und kann bei größeren Einsätzen in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden.
  • Der Helfersprecher vertritt die Belange der Helfer gegenüber dem Ortsbeauftragten (§25(1) Helferrichtlinie). Jeder Helfer kann sich in dienstlichen oder dienstbezogenen persönlichen Angelegenheiten an seinen Helfersprecher wenden.
  • Der IT Betreuer (ITB) ist für die IT-System- und Anwendungsbetreuung sowie für die IT-Aus- und Fortbildung der Anwender im Ortsverband verantwortlich.
  • Die Jugendbetreuer sind für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig. Die Jugendbetreuer sind verpflichtet die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden.