Unterstützung für Behörden im Notfall (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste)
Einsatzleiter der Feuerwehr, der Polizei oder des Rettungsdienstes können das THW über die Leitstelle Oberschwaben anfordern.
Dies kann sowohl per Funk als auch per Telefon gemacht werden.
Wenn sie das Technische Hilfswerk an ihrer Einsatzstelle benötigen, gibt es zwei Wege.
Sie können über das THW Wangen über einen bekannten Partner auf das gesamte Spektrum des Technischen Hilfswerks zugreifen. Wir Beraten und organisieren angefordere Ressourcen von anderen Ortsverbänden.
Variante 1
Sie kennen die Fähigkeiten und Ausstattung des THW Wangen oder wissen, dass bei ihrer Einsatzlage das THW Wangen eine bestimmte Aufgabe erbringen kann.
Dann können sie gerne direkt mit der gewünschten Einheit über die Leitstelle Oberschwaben das THW anfordern.
Variante 2
Sie sind sich nicht ganz sicher, ob das THW Wangen die gewünschte Leistung erfüllen kann? Dann können sie z.B. einen Fachberater THW über die Leitstelle zur Einsatzstelle beordern. Dieser wird ihnen dann unsere Möglichkeiten für ihre Lage erörtern und mit ihnen die beste Lösung für ihren Fall ausarbeiten.
Anforderung für Behörden bei geplanten Veranstaltungen
Im Rahmen der Amtshilfe kann das THW zur Unterstützung der Gefahrenabwehr eingebunden werden. Bei geplanten Veranstaltungen kommen Sie bitte frühzeitig auf das THW Wangen (ov-wangen@thw.de) zu.
Wir benötigen eine schriftliches Amtshilfeersuchen. Der Anforderer ist dabei für die Rechtmäßigkeit der Amtshilfe verantwortlich.
Auch sollten sie einplanen, einen THW Vertreter in das Sicherheitskonzept bzw. ggf. in eine Sicherheitsbesprechung mit einzubinden.
Wenn es keinen Stabsüberbau gibt, baut das THW eigenständig eine dem Einsatz angemessene Führungsstruktur auf. Sie haben dabei einen benannten Ansprechpartner für alle Aufgaben des THW. Ebenfalls sollten sie uns eine Person ihrer Behörde benennen, die vor Ort mit dem THW Anpassungen des Auftrags vornimmt.
Das THW unterstellt sich prinzipiell keinen privaten Ordnungsdiensten, etc.