Anforderung durch Privatleute

WICHTIG: In Notfällen setzen sie bitte einen Notruf über die Telefonnummer 112 ab. Die für die Gefahrenabwähr zuständigen stellen (Polizei, Feuerwehr, etc.) werden das THW ggf. nachfordern. 

Wenn das THW direkt für Bürger tätig wird, handelt es sich um eine sogenannte sonstige Technische Hilfeleistung. Diese kann eine Aufgabe mit

  • einer besonderen technischen Herausforderung oder
  • einem besonderen Ausbildungsnutzen für das THW sein. 

 

Typische Aufgaben können sein:

  • die Unterstützung von (kulturellen, sozialen, karitativen) Veranstaltungen mit Licht oder Energie,
  • einfache Baumfällarbeiten oder die 
  • Errichtung feldmäßiger Infrastruktur,
  • u.v.m.

 

Die Helfer des Technischen Hilfswerk sind ehrenamtlich tätig. Daher wird jede Hilfeleistung als Einzelfall geprüft und entscheiden. Das THW kann prinzipiell nicht eingesetzt werden, wenn kommerzielle Anbieter zu teuer sind.

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das THW arbeitet mit steuerfinanzierten Geräten und ehrenamtlichen Helfern. Daher kann und möchte es nicht mit Wirtschaftlichen Unternehmen in Wettbewerb treten. Das Fairplay gebietet es uns niemanden seinen Lebensunterhalt streitig macht.

Um dies sicherzustellen muss der Anforderer bei der IHK Bodensee Oberschwaben eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass kein kommerzielles Unternehmen diese Aufgabe übernehmen kann. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist min. 4 Wochen vor der Veranstaltung bei der IHK Ravensburg zu beantragen.

 

Kontakt IHK

Yasmine Kayabasli Yasmine Kayabasli Telefon: 0751 409-130 Fax: 0751 409-55 113 E-Mail: kayabasli(at)weingarten.ihk.de

Zusammenfassung

  1. Prüfen sie, ob es einen kommerziellen Leistungserbringer gibt, der diese Aufgabe übernimmt. 
  2. Nehmen sie mit uns Kontakt auf (EMail: ov-wangen(at)thw.de)
  3. Füllen Sie die Kostenübernahmeerklärung aus.
  4. Beantragen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der IHK
  5. Wir müssen beide Dokumente VOR der Leistungserbringung erhalten haben.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zum Thema Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten bei der IHK Bodensee-Oberschwaben.

Informationen und Ansprechpartner der IHK